Legal, illegal, scheißegal

Fast jeder stolze Besitzer eines Motorrades möchte dieses - früher oder später - an seine Bedürfnisse oder seinen Geschmack anpassen. Das geht von breiteren Reifen oder einer hinten angehobene Sitzbank über Trittbretter und Tassenhalter bis hin zu einer Sitzheizung, Digitalinstrumenten oder einer stylischen Scheinwerfermaske. Die Geschmäcker sind eben so verschieden wie die Motorradfahrer.

Aber Achtung! Nicht alles was gefällt ist auch erlaubt!
Hier nun ein kleiner Überblick, was einfach geht und was einer Genehmigung bedarf (diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf Österreich und die hier geltenden Gesetze!

Erlaubt

Verkleidung, Äußeres:

  • Gerne werden kleinere Blinker (ev. LED) angebaut. Soferne die Befestigungsvorschriften eingehalten werden und die Teile ein E-Prüfzeichen haben, ist das ok.
  • Andere Blinkerbirnen müssen ebenfalls ein E-Prüfzeichen haben. Gegebenenfalls muss auf ev. Anbaueinschränkungen geachtet werdern ( so dürfen bestimmte Birnen nur hinten oder vorne eingebaut werden).
  • Zulässig sind maximal zwei Nebelscheinwerfer.
  • Wird das Motorrad in einer anderen Farbe lackiert, muss die Versicherung verständigt werden. Es wird ein neuer Zulassungsschein ausgestellt.

Motor, Antrieb:

  • Änderungen an Motor und Vergaser sind zulässig, soferne die Abgaswerte innerhalb der geforderten Grenzwerte bleiben und die Motorleistung um nicht mehr als 5% (!) angehoben wird.
    HINWEIS: Haben derartige Änderungen Auswirkungen auf andere Eigenschaften wie z.B. das Betriebsgeräusch bei anderen Ansaug-/Luftfiltern, müssen diese jedenfalls eine Bauteilgenehmigung aufweisen und dürfen keine Verschlechterung der Verkehrs- und Betriebssicherheit nach sich ziehen.
  • Auspuff und Schalldämpfer dürfen beliebig getauscht werden, sofern es eine EG-Betriebserlaubnis dafür gibt (diese ist dann natürlich mitzuführen!).

Fahrgestell:

  • Änderungen an Federn und Federbeinen sind zulässig, sofern sie die gleiche Länge haben (und somit die Fahrwerksgeometrie nicht verändern).
  • Teile der Bremsanlage dürfen beliebig durch gleichwertige Produkte ersetzt werden, sofern diese ein E-Prüfzeichen haben.

Eintragungspflichtig

Verkleidung, Äußeres:

  • Ein fix mit dem Rahmen verbundener und nur schwer demontierbarer Kofferträger ist einzutragen.
  • Naked-Bikes: Lenkerverkleidungen
  • Chopper: Scheiben, Rückenlehnen (Fahrer und/oder Beifahrer)

Motor, Antrieb:

  • Änderungen an Ritzel und/oder Kettenblatt wenn sich dadurch das Übersetzungsverhältnis ändert
  • Auspuff ohne EG-Betriebserlaubnis

Fahrgestell:

  • Andere Lenker oder Lenkungsdämpfer
  • Reifen in Dimensionen, die nicht in den Papieren angeführt sind.

Einzelgenehmigungspflichtig:

Verkleidung, Äußeres:

  • Anbau eines Seitenwagens.

Motor, Antrieb:

  • Änderungen an Motor und Vergaser, soferne die Leistung um mehr als 5% angehoben oder vermindert(!) wird.
  • Alles, was die Abgas- oder Geräuschwerte über die eingetragenen Norm-Grenzwerte steigen lässt.

Fahrgestell:

  • Änderungen an Rahmen, Gabel oder Schwinge